Die zweite Tugend in der Tawhid-Glaubenslehre ist die Wahrung der Brüderschaft (Hifz al-Ikhwan).
Der Glaube an die Tawhid-Lehre ist der Weg, auf dem sich die Muwahhidun organisieren, und das Band, das sie zu einer zusammenhängenden Gemeinschaft,
einer integrierten Gesellschaft und einer geeinten Glaubensgemeinschaft formt. Die Gemeinschaft der drusischen Muwahhidun besteht aus verschiedenen Familien, und nicht alle Drusen kennen einander persönlich, doch verbindet sie eine langjährige Brüderschaft, die gemeinsame Verantwortung und Solidarität schafft.
Gemäß
der Tugend der Wahrung der Brüderschaft trägt der Gläubige (Muwahhid) die Verantwortung, seine Glaubensbrüder, ihre Ehre, ihre Würde sowie ihr Vermögen und Eigentum zu verteidigen und ihnen gegenüber nicht hochmütig zu sein. Ebenso verlangt diese Tugend, dass die Beziehung zwischen den Gläubigen auf Einheit und Mitgefühl basiert, nicht auf Spaltung und Zwietracht. Entsteht ein Streit zwischen zwei Muwahhidun, ist es die Pflicht der übrigen Gläubigen, auf Versöhnung und Frieden hinzuwirken sowie mit Gerechtigkeit, Fairness, Wahrheit und Integrität zwischen ihnen zu urteilen. Es muss auch betont werden, dass der gläubige Muwahhid seinem Bruder beistehen sollte, solange dieser im Recht ist. Ist dies jedoch nicht der Fall, so besteht die moralische Pflicht, den irregeleiteten Bruder wieder auf den rechten Pfad zurückzuführen, nachdem er vom geraden Weg abgewichen ist. Im Heiligen Koran heißt es: ﴿Die Gläubigen sind doch Brüder. So stiftet Frieden zwischen euren beiden Brüdern und fürchtet Allah, auf dass ihr Erbarmen finden möget.﴾ (Sure Al-Hujurat (49), Vers 10).
Die Tugend der Wahrung der Brüderschaft verkörpert sich darin, den Mitgliedern der Gemeinschaft in Zeiten der Not ebenso wie bei freudigen Anlässen helfend zur Seite zu stehen. Dieses Phänomen zeigt sich in der drusischen Glaubensgemeinschaft auf vielfältige Weise: Bei Trauerfällen beispielsweise nehmen viele Gemeindemitglieder an der Beisetzung und den Trauerzeremonien teil und besuchen das Haus der Familie des Verstorbenen, um ihr Beileid auszusprechen und Trost zu spenden. Wird jemand aus der Gemeinschaft in einer Ortschaft krank, besuchen ihn zahlreiche Ortsansässige – ob nahe Verwandte oder Bekannte –, wünschen ihm Genesung und Wohlergehen und bieten ihm und seiner Familie Hilfe und Unterstützung an. Umgekehrt versammeln sich bei freudigen Anlässen wie Hochzeiten und anderen Feierlichkeiten Familienangehörige, Nachbarn, Bekannte und Freunde im Haus der Gastgeber, helfen bei den Vorbereitungen des Festes, beim Schmücken des Hauses und bei der Zubereitung der Speisen, ganz zu schweigen davon, dass sie ihre Freude teilen. Diese und ähnliche Taten gelten als religiöse und gesellschaftliche Pflichten, die unter die Tugend der Wahrung der Brüderschaft in Religion, Glaubenslehre und Gemeinschaft fallen.
Zitiert aus dem Tawhid-Erbe






