Vom Büro des Scheichamtes der drusischen Glaubensgemeinschaft im Libanon wurde eine Bestätigung zur früheren Rundverfügung bezüglich des Marketings durch das Unternehmen QNET und ähnliche Firmen herausgegeben. Der Text lautet wie folgt:

“In Anlehnung an die vom Scheichamt am 12.11.2023 herausgegebene Rundverfügung, welche den Handel mit Marketing durch das Unternehmen QNET und ähnliche Firmen für unzulässig erklärt, und nachdem Seine Eminenz, der Scheich des Amtes, Scheich Dr. Sami Abi Al-Muna, eine Gruppe von Personen empfangen hat, die mit QNET handeln, ihre Rechtfertigungen unter Mitwirkung einiger seiner Berater diskutiert und widerlegt hat, sowie nach Erhalt einer Reihe von Fällen und Beschwerden, erneuert das Büro des Scheichamtes zur Vermeidung jeglicher Unklarheiten oder Verwirrungen die Bestätigung der vom Scheichamt erlassenen Rundverfügung, die diese Art des Marketings für unzulässig erklärt. Es warnt erneut vor der Gefahr, sich darauf einzulassen, und ruft dazu auf, die Werber dafür religiös und sozial zur Rechenschaft zu ziehen.”.